Bestattungsvorsorgevertrag

In einem Bestattungsvorsorgevertrag, welcher zwischen dem Vorsorgenden und dem Bestattungshaus geschlossen wird, werden alle Wünsche und Vorstellungen des Vorsorgenden schriftlich festgehalten. Zusätzlich werden die aktuellen Preise in einer Kostenaufstellung zusammengefasst, sodass der Vorsorgende auch über die finanziellen Aspekte detailiert informiert ist.

 

Eintrag in das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Auf Wunsch tragen wir ihre Bestattungsvorsorge in das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ein. Bevor eine Betreuung eingerichtet wird, findet eine Überprüfung des Vorsorgeregisters statt, falls dort eine  Verfügung hinterlegt ist, wird diese bei der Betreuung entsprechend berücksichtigt. Neben einer Bestattungsvorsorge können auch Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen eingetragen werden.