Erste Schritte

Nach Eintritt eines Sterbefalles zu Hause sollten Sie unmittelbar einen Arzt verständigen, nur dieser kann den Tod mit Sicherheit feststellen. Falls ihr Hausarzt nicht erreichbar ist, zögern Sie nicht den Notruf 112 zu wählen.

Nach erfolgter Untersuchung des Verstorben stellt der Arzt die Todesbescheinigung aus, diese muss gemäß Bestattungsgesetz beim Verstorbenen verbleiben.

Nehmen Sie Kontakt mit unserem Bestattungshaus auf, wir sind zu jeder Tages- und Nachzeit für sie persönlich erreichbar. Alle weiteren Schritte besprechen wir gemeinsam mit Ihnen.


Tritt der Todesfall in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung auf, so kümmert sich diese im Regelfall um die Verständigung des Arztes, rufen Sie uns an, sodass wir alles weitere in die Wege leiten können.

Falls der Arzt einen nicht-natürlichen Tod oder eine ungeklärte Todesursache bescheinigt, so ist er dazu verpflichtet die Polizei zu informieren. Der Verstorbene wird anschließend durch einen Vertragsbestatter der Polizei zur nächsten Rechtsmedizin überführt. Die Kosten hierfür trägt die Polizei. Welches Bestattungshaus sich um alles weitere kümmert liegt bei Ihnen. Es gibt keine Verpflichtung den Vertragsbestatter der Polizei mit der weiteren Bestattung zu beauftragen.

Rufen Sie uns an, wir setzen uns mit der zuständigen Polizeibehörde in Verbindung und kümmern uns um die weiteren Schritte.

 

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