Grabarten
Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe verschiedener Grabarten auf den Friedhöfen, im folgenden sind die Hauptmerkmale der unterschiedlichen Grabarten erklärt, diese können dennoch von Friedhof zu Friedhof variieren. Die genauen Bestimmungen sind in der jeweiligen Friedhofssatzung des Friedhofsträgers festgehalten. Die Kosten hierzu sind in der entsprechenden Gebührenordnung aufgelistet.
Für konkrete Auskünfte für einen bestimmten Friedhof stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wahlgräber
Bei einem Wahlgrab können die Angehörigen oder aber der Vorsorgende selbst schon zu Lebzeiten, die Grablage auf dem Friedhof aussuchen. Wahlgräber sind ein- oder mehrstellig möglich. In einem Wahlgrab können meist Särge und Urnen beigesetzt werden. Wieviele Särge und Urnen in einem Wahlgrab beigesetzt werden können regelt die jeweilige Friedhofssatzung. Weiterhin können Wahlgräber unabhängig von einer Bestattung verlängert bzw. im Vorfeld auch gekauft werden.
Bei dieser Grabform muss man die Nutzungszeit von der Ruhefrist unterscheiden. Während bei einem Reihengrab die Nutzungszeit immer der Ruhefrist entspricht, kann bei einem Wahlgrab die Nutzungszeit auch länger sein bzw. verlängert werden. Die Nutzungszeit beschreibt die Zeit in der man das Nutzungsrecht an der entsprechenden Grabstelle erworben hat. Unter der Ruhefrist versteht man die Zeit, die ein Grab mindestens bestehen muss, um die Zersetzung des Verstorbenen sowie des Sarges zu gewährleisten. Für Urnen gilt meist eine kürzere Ruhefrist, hier steht eine angemessene Zeit des Gedenkens im Vordergrund, da nur bedingt Rücksicht auf die Zersetzung genommen werden muss.
Die Ruhefristen auf den Friedhöfen variieren stark, da es unter anderem auf die örtliche Bodenbeschaffenheit ankommt. Bei Särgen liegen die Ruhefristen im Regelfall zwischen 20 und 30 Jahren, aber auch Ruhefristen bis zu 50 Jahren sind möglich. Für Urnen gelten auf den meisten Friedhöfen Ruhefristen zwischen 12 und 25 Jahren.
Doppelwahlgrab
Urnenwahlgrab
Reihengräber
Das Reihengrab wird, wie der Name es sagt, der Reihe nach vergeben, hierfür gibt es ein bestimmtes Feld auf dem Friedhof, sodass die Grablage von den Angehörigen nicht ausgesucht werden kann. In einem Erd-Reihengrab kann nur ein Sarg beigesetzt werden, in einem Urnenreihengrab nur eine Urne. Eine weitere Belegung, egal ob als Sarg oder Urne, ist nicht möglich. Die Verlängerung der Grabstätte ist nicht vorgesehen, sodass nach Ablauf der Ruhefrist das Grab abgeräumt und einer neuen Nutzung zugeführt wird.
Weitere Grabarten
Die folgenden Grabarten gibt es in den verschiedensten Ausführungen, zugrunde liegen aber auch hier in abgewandelter Form die Bestimmungen des Reihen- oder Wahlgrabes.
Pflegefreie Gräber
Die o.g. Grabarten gibt es auf vielen Friedhöfen auch als pflegefreie Gräber, sowohl für Urnen als auch für Särge. Hier ist meist ein kleiner Gedenkstein im Boden eingelassen, eine Bepflanzung und Pflege ist nicht möglich bzw. erforderlich.
Gemeinschaftsgräber
Diese Grabart gibt es in den unterschiedlichsten Varianten sowohl für Särge als auch für Urnen. Die Grabanlage ist für mehrere Verstorbene angelegt und wird durch den Friedhofsträger gepflegt, oftmals gibt es besondere Gestaltungsvorschriften was die Bepflanzung sowie das Grabmal und die Inschrift einschließen kann.
Baumgräber
Bei dieser Grabform wird die Urne an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt oder ausgestreut. Je nach Friedhof bzw. Begräbniswald gibt es Einzelbäume oder auch Familienbäume, die im Vorfeld ausgesucht werden können. Der Baum wird mit einer Namensplakette oder nur mit einer Nummer versehen.
Grabkammern
In Grabkammern können oftmals nur Särge beigesetzt werden. Bei dieser Form der Beisetzung wird der Sarg in einer Kammer aus Betonelementen beigesetzt. Die Kammer wird mit Platten verschlossen und mit Erde bedeckt, sodass eine Bepflanzung möglich ist. Ein verborgener Luftfilter sorgt für einen erhöhten Luftaustausch sodass verkürzte Ruhefristen von nur 12 Jahren möglich sind. Grabkammern gibt es als Reihengrabkammer für einen Sarg oder als Wahlgrabkammern für zwei Särge übereinander.
Anonyme Gräber
Diese Grabart gibt es meist nur für Urnen ist aber auf manchen Friedhöfen auch für Erdbestattungen möglich. Die Gräber sind nicht mit einem Grabmal gekennzeichnet und je nach Friedhofssatzung dürfen die Angehörigen der Beisetzung nicht beiwohnen. Diesen ist im Regelfall nur das Grabfeld bekannt, die genaue Grablage bleibt unbekannt. Oftmals gibt es einen zentralen Gedenkplatz an dem Blumen oder Kerzen abgestellt werden können.
Auf teilanonymen Grabfeldern gibt es ein oder mehrere Grabsteine auf denen alle dort beigesetzten Personen auf Wunsch genannt werden können.